vhs Rottenburg an der Laaber e.V.

Georg-Pöschl-Straße 16
im "Haus der Vereine"
84056 Rottenburg a.d.Laaber

Tel.: 08781/201511
Fax: 08781/202017

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Kursanmeldung

Sie können unter folgenden Anmeldemöglichkeiten wählen:

  • schriftlich mittels Anmeldekarte oder per Fax: 08781/202017
  • persönlich zu den Öffnungszeiten in unserer Geschäftsstelle
  • telefonisch unter der Nummer 08781/201511. Eine telefonische Anmeldung ist nur möglich und verbindlich, wenn die Bankverbindung angegeben und das Einverständnis zur Abbuchung der Kursgebühr erteilt wird
  • per E-Mail unter info(at)vhs-rottenburg-laaber.de 

Die Anmeldungen werden in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs entgegengenommen. Unangemeldete Interessenten müssen bei Überbelegung der Kurse mit einer Abweisung rechnen. Ohne eine Anmeldung im vhs-Büro kann keine Kursteilnahme gewährleistet werden.  Anmeldebestätigungen werden nicht versandt!

 

Zahlung der Gebühren

Die Gebühren werden bei Anmeldung fällig. Zahlungsverzug berechtigt die Volkshochschule zum Rücktritt.

Für Einsteiger in einen bereits laufenden Kurs gilt folgendes:

  • Volle Gebühr bei mehr als halber Kurslaufzeit
  • Halbe Gebühr bei halber Kurslaufzeit und weniger

Mit Unterzeichnung der Anmeldung bzw. der Einzugsermächtigung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

 

Lehrplanänderung-Absage von Kursen

Die vhs behält sich die Änderung des Lehrplanes, die Verlegung und die Absage von Kursen aus organisatorischen Gründen vor. Eine unwesentliche Veränderung des Kursinhaltes bzw. ein Wechsel des Dozenten berechtigt den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung der Gebühr. Schadensersatzansprüche beschränken sich auf die Höhe der Teilnehmergebühr. Gegenseitige Leistungen werden aufgerechnet.

 

Kündigung

  • Kurse: Ein Teilnehmer kann von einer Anmeldung zu einem Kurs vor Beginn ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Es wird eine Verwaltungsgebühr von € 5,00 berechnet. Kurse sind Bildungsangebote mit einer Dauer von weniger als 50 Unterrichtseinheiten. 
  • Lehrgänge: Ein Teilnehmer kann von einer Anmeldung zu einem Lehrgang vor Beginn ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Es wird eine Verwaltungsgebühr von € 25,00 berechnet.
  • Lehrgänge, mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten, die AFG / SVG gefördert sind können a) erstmals sechs Wochen zum Ende der ersten sechs Monate b) im weiteren jeweils vier Wochen zum Ende der nächsten drei Monate ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Die Kündigungen müssen schriftlich erfolgen.

 

Materialkosten

Der Kursleiter veranlasst die Beschaffung des für den jeweiligen Kurs erforderlichen Materials in eigenem Namen und auf eigene Rechnung (sofern bei der Kursbeschreibung keine andere Angabe gemacht wird). Das Materialgeld wird im Kurs vom Kursleiter vereinnahmt. Etwaige Reklamationen bezüglich des Materials sind an diesen zu richten.

 

Urheberschutz

In den EDV-Kursen dürfen keine privaten Datenträger zur Anwendung kommen. Die vhs-eigene Software darf aus Lizenzgründen nicht kopiert werden. Der Teilnehmer erkennt diese Bedingungen mit der Anmeldung an.

 

Steuervergünstigung

Veranstaltungen der vhs können als „Werbekosten“ geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer durch die Veranstaltung in seinem Beruf weitergebildet wird.

 

Ferienordnung

Der Unterricht der vhs richtet sich im allgemeinen nach der gültigen Feiertags- und Ferienordnung. Änderungen können mit dem jeweiligen Dozenten abgesprochen werden, bedürfen jedoch der Zustimmung der Geschäftsleitung. Das Büro ist während der Ferien geschlossen.

 

Schadenshaftung

Der Teilnehmer ist verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung von Störungen beizutragen und die entstehenden Schäden so gering wie möglich zu halten. Die vhs haftet nicht für die Garderobe ihrer Hörer. Für Schäden, Unfälle, Diebstähle usw. die den Teilnehmern vor, während und nach den Veranstaltungen zustoßen, übernimmt die vhs keine Haftung.

 

Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mit Bekanntgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren die früheren Bedingungen ihre Gültigkeit. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Vereinbarungen ungültig sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht. Bei Reiseveranstaltungen tritt die Volkshochschule nicht als Veranstalterin, sondern nur als Vermittlerin auf. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.

 

Gebührenrückzahlung

Die Rückzahlung von Gebühren erfolgt nur bei Nichtstattfinden eines Kurses. Die Volkshochschule behält sich vor, bei zu geringer Beteiligung Kurse und andere Angebote (Seminare, Lehrgänge etc.) ausfallen zu lassen oder mit anderen zusammenzulegen. Bei Ausfall von einzelnen Stunden wird der entsprechende Betrag zurückerstattet, wenn der Ausfall durch die Volkshochschule zu vertreten ist.

Ist jemand aus persönlichen Gründen an der Teilnahme verhindert, ist eine Gebührenrückzahlung nach den Richtlinien der allgemeinen Geschäftsbedingungen grundsätzlich nicht möglich. In schriftlich begründeten Härtefällen können Ausnahmen gemacht werden, wobei die bereits stattgefundenen Unterrichtsstunden berücksichtigt werden. Auch in diesen Fällen ist eine Rückzahlung nur bis zum Ende des laufenden Semesters möglich.
Bei Rückzahlungen (nicht bei Kursausfall) wird bei Kursen eine Verwaltungsgebühr von € 6,00 und bei Lehrgängen von € 26,00 erhoben.

 

Mindestbeteiligung

Ein Kurs findet in der Regel dann statt, wenn die jeweilig angegebenen Mindestteilnehmer bis zum 1. Kursabend angemeldet sind. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl behält sich die vhs vor, den Kurs abzusagen, außer
a) bei gemeinsamer Aufzahlung
b) bei Verkürzung der Kursdauer (sofern möglich und sinnvoll) im Einvernehmen mit dem Kursleiter.

Stand: September 2007